Melle. Auf dieser Seite finden Sie Erklärungen für alte Begriffe, alte Münzen und Maße, Strafen, Übersetzungen für lateinische Begriffe und alte Vornamenvarianten. Ich habe im Laufe der Jahre diese Begriffe und Erklärungen aus den verschiedensten Unterlagen gesammelt und sie hier nun zusammengetragen. Die Quellen habe ich leider nicht mehr zur Hand. Sollte einer seinen Wortlaut der Erklärung wieder erkennen, so bitte ich, es mir mitzuteilen. Gern setzte ich seinen Namen im Anhang dazu.
Viele Begriffe aus dem hiesigen Raum habe ich selber mit meinen Worten erklärt, so dass es zwischen einer offiziellen Erklärung und meinen Worten Differenzen geben kann. Ich habe die Übersetzung dann so verstanden und glaube, dass auch andere es so verstehen. Tauchen Fehler auf, so lassen Sie es mich wissen.
Begriffe Erklärungen
Ablösung |
Ist die Aufhebung der Abgaben- und Dienstpflichten gegenüber dem Grundherrn. In unserem Raum lösten sich die meisten Höfe zwischen 1800 und 1870 ab. Sie zahlten in der Regel einen einmaligen Betrag, um dann in Zukunft frei von weiteren Zahlung und Verpflichtungen gegenüber dem Grundherrn zu sein. In Gesmold war der Schlossherr in der Regel der Grundherr. |
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Adel |
ist eine wesentliche Stütze der königlichen Macht. Er hatte das Vorrecht zur Herrschaft über niedrigere Gruppen. |
Allmende |
Sind alle nicht ackerbaufähigen Flächen, auch Mark genannt. (siehe unter dem Begriff „Mark“) |
Akzise |
Ist eine Verbrauchsabgabe, kann auch eine Hebestelle sein. |
alias |
ist ein anderes Wort für: auch genannt. |
Allod |
Ist das Eigentum, der Besitz. Im Gegensatz dazu gibt es das Lehen, das Dienstleuten übertragen wurde. |
Allodium |
Nichtlehen, d.h. dem Lehnsnehmer persönch als Freigut gehörender Grund und Boden. Lehensrechtliche Bezeichnung für volleigenen Besitz. Alodialgüter sind Privatvermögen fürstlicher familien im Unterschied zu Staatsgütern |
Anerbe |
Ist einer, auf den das ungeteilte Erbe, der Hof, übergeht. Die übrigen Miterben werden abgefunden. |
Annewede |
sind Graswege vor und hinter den Ackerstücken. |
Archidiakon |
ist Mitglied des Domkapitels mit dem Recht zur Überprüfung der ihm zugewiesenen Pfarreien. |
Arrest |
Pfändung, Beschlagnahme. |
Auffahrt |
Ist eine Handlung, wenn eine fremde Person auf eine eigenbehörige Stätte kommt. Gemeint sind in der Regel die Gelder, welche dem Gutsherrn von der Person, die kommt, bezahlt werden. (Z.B. Einheirat einer Frau auf den Hof, hierfür verlangt der Gutsherr Geld) |
ausgetan |
Flächen wurden dem Hof entzogen. Der Grundherr konnte mit Einwilligung seines Wehrfesters Teile des Hofes anderen geben. Der Hof konnte, wenn er nicht allein zu bewirtschaften war, auch teilweise abgegeben werden. . Der Hof wurde auch ausgetan, wenn ein abgehender Sohn einen Teil des Hofes übernahm. |
auxilium |
ist die: „Hilfe“ Erklärung: Der Lehnsherr verleiht ein Landgut an den Lehnsmann oder Vasall. Benötigt dieser Vasall Hilfe, wenn er angegriffen wird, so erhält er diese von seinem Lehnsherrn. |
Bann |
Gewalt des Königs zu gebieten und zu verbieten. Er kann in der Bannleihe an Fürsten, Grafen und Beamte übertragen werden. |
Bartholomäi zu |
Ist die Nacht zum 21.8. |
Baron |
ist der Freiherr. Er ist der Besitzer einer Burg. Seit dem 13. Jahrhundert bilden die Barone die untere Klasse des Adels. |
Bauerrichter |
Ist der Vorsteher einer Bauerschaft. Er hat die Bauerschaftslasten einzufordern. Er ruft ferner die Bauerschaft zusammen und hat dort den Vorsitz. (Bauersprache). Er ist gewöhnlich von allen ordentlichen und außerordentlichen Lasten befreit. Im Gesmolder Freien Hagen war er bei der Rechtsprechung beteiligt und war für das Strafmaß und deren Einhaltung aufzukommen. |
Bauerschaft |
Ist ein kleiner Ort, in der keine Kirche existiert. Die falsche Schreibweise „Bauernschaft“ wird häufig verwendet. |
Baumschließer |
oder auch Baumschlüter sind die Wachhabenden an der Grenze, die den Schlagbaum zu bedienen hatten. Es gab in Gesmold die Familie Baumschlüter. |
bedingen |
Ist ein Ausdruck für verhandeln oder vereinbaren |
beneficium |
ist frei übersetzt: Wohltat. Die Verleihung eines beneficium bedeutet die Überlassung eine Landgutes mit den Personen, die es bewirtschaften gegen eine Gegenleistung, ohne dass der Verleiher sein Eigentumsrecht aufgibt. |
Biesterland |
Freies Land, das keiner Hode angehört. |
Borchlen |
Burglehen |
Borchzate |
Burgsitz, Wohnung auf der Burg |
Brüchte |
Geringe Strafe, Buße für Ordnungswidrigkeiten. Das Brüchtenregister des Schlosses Gesmold führt z.B. Strafen für zu langes Bierausschenken des Wirtshauses oder Beleidigungen auf. |
Bürgertum |
Der Bürger ist der Stadtbewohner. Das Bürgertum tritt als eigenständiger Stand ab dem 11. Jahrhundert auf. Eine Person aus der Landbevölkerung musste sich vom Grundherrn lösen und ein Jahr und ein Tag in der Stadt gewohnt haben. Er musste den Bürgereid leisten und die bürgerlichen Pflichten erfüllen |
Butonge |
Tausch |
cessat |
Ist ein Begriff für „entfällt“, „wird aufgehoben“, „ist ungültig“. „Zurücktreten“. |
Charte |
Ist eine alte Schreibweise für eine Karte, ein Lageplan. |
Colon |
War ursprünglich der Besitzer eines Vollerbenhofes. Vor 200 – 300 Jahren nannte sich jeder Besitzer eines Hofes Kolon oder Colon. |
condictus |
auch genannt |
conferieren |
übertragen |
consilium |
ist der: “Rat“ Erklärung: Der Lehnsherr vertritt den Vasallen vor Gericht mit seinem Rat, wenn er angegriffen wurde und es zu einem Prozess gekommen ist |
copuliert |
Ist das lateinische Wort für: verheiratet. |
Dekret |
Ist eine Verfügung oder Bescheid |
dictus |
genannt, auch genannt |
Ding |
oder Thing. Andere Worte: Bankgericht, Dinggericht, Dingmal, Tageding. Mallus. Es ist eine öffentliche Gerichtsversammlung a einem feststehenden Platz, wozu ursprünglich alle Freien als Dingmannen zu erscheinen berechtigt und verpflichtet waren. |
Dingung |
ist die Erfüllung der Finanziellen, dienstlichen und sonstigen persönlichen Verpflichtungen gegenüber dem Grundherrn. |
Diözese |
Amtsbezirk eines regierenden Bischofs, in dem er die geistliche Gewalt ausübt. |
dispensieren |
Ist ein Ausdruck für: jemanden von etwas befreien. |
Domkapitular |
ist ein geistliches Mitglied des Beirates eines Bischofs. Er hat ein Stimmrecht bei der Bischofswahl. |
Domprobst |
Der nach der Reihenfolge erste Würdenträger eine Kapitel, der die äußeren Angelegenheiten des Kapitels verwaltet. |
Dorslachtig egen gut |
Vollkommen vererbbares Eigengut (Allod) |
Drost |
ist der Verwalter eines Bezirkes oder einer Vogtei. Er vertrat den Landesherrn und hatte Polizeigewalt. |
Eigenbehörigkeit |
Ist in Norddeutschland eine Sonderform der Leibeigenschaft. Der Bauer bleibt Besitzer des Hofes, darf aber ohne Einwilligung des Grundherrn keine wesentlichen betrieblichen oder persönlichen Entscheidungen auf seinem eigenen Hof treffen. Er ist verpflichtet, den Grundherrn die ungewissen und gewissen Gefälle zu zahlen (Erklärung siehe unter dem Anfangsbuchstaben). Die Pflichten der Eigenbehörigen sind in der Eigentumsverordnung von 172 geregelt. Dafür genießt der Bauer Schutzrechte des Grundherrn, besonders im Verteidigungsfalle. |
Eigenkirche |
Ist die Kirche, die zu einem größeren Hof gehört, die von ihm gebaut wurde und unterhalten wird. Sie steht auf privatem Grund und befindet sich im Eigentum des Grundherrn. Er setzt auch den Geistlichen ein. Gutsherren hatten oft eine Eigenkirche, z. B. Gesmold und Holte. Noch heute bestimmt der Schlossherr vom Schloß Gesmold mit, wer Pfarrer der früheren Eigenkirche wird. |
Enter |
ist ein einjähriges Pferd. |
Erfrente |
Erbliche, dauernde Rente |
ervekotten |
Erbkotten |
ervetal |
Erbteil, Eigentumsrecht des Grundherrn |
Esch |
Ist ein Feld für den Ackerbau. Er ist abgetrennt von der Mark und wird von mehreren Personen zusammen bearbeitet. |
Fehden |
sind Rechtskämpfe. Jeder glaubt für sich, dass nur er Recht hat. Es war eine außergerichtliche Selbsthilfe, die 1495 verboten wurde. |
Fideikommiß |
Unveräußerliches und unteilbares Erbgut, Stammgut. |
Flurzwang |
ist die Verpflichtung der Grundbesitzer einer Gemarkung, auf ihrem Land gleichen Fruchtanbau und gleiche Fristen für die Bodenbestellung einzuhalten |
Freiherr |
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Fürstentum |
Im Heiligen Römischen Reich gab es bis 1806 geistliche und weltliche Fürstentümer. Beide waren reichsunmittelbare Landesstaaten. Die geistlichen Fürstentümer entstanden aus dem kirchlichen Besitzungen. |
Fuss |
ist eine mittelalterliche Längeneinheit. Die Länge schwankt zwischen 25 und 35 cm. |
Gerechtsame |
Ist die Gerechtigkeit, auf die man sich berufen kann. |
Gefälle |
Sind Leistungen gegenüber dem Grundherrn |
Gewisse Gefälle |
Sind regelmäßig wiederkehrende Abgaben wie Pacht, Hand- und Spanndienste. Der Bauer war darauf vorbereitet und konnte gegenüber den „Ungewissen Gefällen“ vorsorgen, wenn die Zahlungen oder Naturalabgaben beglichen werden mussten. |
Graf |
Richter des Königs und sein Stellvertreter in bestimmten Bereichen. Er nimmt die Wehr-, Rechts-, Finanz- und Verwaltungshoheit wahr. |
Go |
Ist ein kleiner ländlicher Friedens- und Rechtsbezirk. Der Gograf hat seine Gewalt, die Eingesessenen zum Kriegsdienst aufzubieten oder zum Gerichtstag zu laden. Der Gograf ist befugt in seinem Go Strafen an Leib und Leben zu verhängen. |
Goes |
Gans |
Gogericht |
ist die hohe Gerichtsbarkeit. Hier konnte über das Leben des Menschen gerichtet werden. |
Grove tenden |
Großer Zehnte |
Hacke |
oder Hake ist eine Pforte an der Grenze mit drehbarem Querbalken( engl.: hatch). Der Hakemann oder Hackmann war der Wächter an dem Grenzkontrollpunkt. Im Freien Hagen von Gesmold sind drei Haken bekannt, die Hake am Schimm, die Kuckuckshake und die Scheidehake |
Hagen |
bestand aus Strauchwerken (Hagebutte), Gebüschen oder niedrigen Bäumen. Hagendörfer entstanden dadurch, dass man aus einem großen Landgebiet einen Bezirk ausschied, um darin unter bestimmten Rechtsbedingungen zu wohnen. Der „Freie Hagen“ in Gesmold hatte in seinen Grenzen eine eigene Gerichtsbarkeit, die, teilweise gelöst von den Rechten des Landesherrn, vom jeweiligen Schlossherrn wahrgenommen wurde. |
Halberbe |
Ist oftmals aber nicht zwingend die Gründung eines Hofes mit geteilter Größe gegenüber dem Vollerben. Je nach Gebiet kann der Halberbenhof zur gleichen Zeit wie der Vollerbenhof vor und um 1000 gegründet sein. |
Handsalv(b)en |
sind Schmiergelder |
Heigwas |
Ertrag an Heu |
Herrenfall |
ist der Tod des Lehnsherrn. Bei Königen ist es der Thronfall. |
Heuerling |
Ist dem Bauern zu Dienstleistungen oft mit der ganzen Familie verpflichtet. Dafür erhält er vom Hof ein „Heuerhaus“ in Pacht mit einem kleinen Stück Land, auf dem er wirtschaften kann. Ist der Heuermann in großer Not, kann er Hilfe vom Bauern erwarten. So ist er relativ abgesichert gegenüber z.B. dem Neubauern. |
Himmelsgefälle |
Sind „Ungewisse Gefälle“ (Anfangsbuchstabe U ) |
Hochstift |
ist die Zentralverwaltung des Bistums und besteht aus dem Bischof, der Diözesankurie und dem Domkapitel. |
Hoen |
Huhn |
Höriger |
Halbfreier Bauer, der kein Grundbesitz, wohl aber bewegliche Güter erwerben kann, dem ein Grundherr Schutz gewährt und Land zur selbstständigen Bewirtung leiht. Hierfür muss er Abgaben und Dienste leisten. |
hörig |
Ist der Heuermann gegenüber seinem Grundherrn, dem Bauern und muss ihm zu Diensten stehen. |
Hove |
Hufe |
Hufe |
ist die Bezeichnung für einen landwirtschaftlichen Betrieb im Mittelalter |
Immunität |
Freiheit von öffentlichen Abgaben oder Leistungen. Wurden Teile eines Besitzes verschenkt, so ging die Immunität auf den neuen Eigentümer über. |
indago |
Waldrodung, die durch eine Hecke umzäunt ist |
in fidem |
Ist die lateinische Bezeichnung für: Zur Beglaubigung. |
Interimswirth |
ist der vorübergehende Hofverwalter, wenn beide Elternteile eines Hofnachfolgers gestorben sind und das Kind noch keine 24 Jahre alt ist. |
itzo |
jetzt |
Jacobi |
An Jacobi ist der 21. Juli des Jahres |
Johanni |
An Johanni ist der 24. Juni des Jahres. |
Kirchhöfer |
Sind die Leute, die auf oder direkt am Kirchhof wohnen. |
Kirchspiel |
ist ein Kirchdorf in der Regel mit mehreren Bauerschaften. Das Kirchspiel war die unterste Ebene der landesherrlichen Verwaltung. |
Koep |
Jakob |
Kopfschatzregister |
Ist ein Steuerregister, nach dem die Steuern auf Grund der Personenzahl auf dem Hof, die über 12 Jahre alt waren, ermittelt wurden. Diese Steuern wurden erstmals 1519 ermittelt. |
Kurie |
Im Mittelalter nicht nur bestimmte Gebäude, sondern vor allem Versammlungsräume oder Sitzbänke innerhalb bestimmter Gebäude. |
Kötter |
Pachtete von einem Hof ein Haus mit Land, um es selbst zu bewirtschaften. Er hatte keine Verpflichtungen gegenüber einem Hof. |
Landesherrschaft |
Ist die mittelalterliche Form der Staatsgewalt in einem bestimmten Territorium. Sie entsteht im 12ten Jahrhundert und wird im 13. und 14. Jh. Voll ausgebildet. Alle Rechte sind in einer Hand, der des Landesherrn. Das Ziel ist die Herrschaftsausübung über Raum und Fläche. |
Landtagsfähiges Gut |
ist ein Gut, dessen Besitzer im Landtag stimmberechtigt sind. Das Gut Gesmold war immer landtagsfähig, der Landtag kam in Oesede zusammen. Die Landtagsfähigkeit musste vor 600 Jahren durch Ahnengalerien nachgewiesen werden, was vielen Gütern nicht gelang. |
Leensche were |
Übertragung einer Lehen |
Legge |
Ist die offizielle Begutachtungsstelle für Leinen, Flachs und Garn. In Melle war unter anderem auch eine Legge, für eine kurze Zeit gab es sie auch in Gesmold. |
Lehen |
Sind Dienstleute, die auf Lebenszeit zum Niesbrauch auf vom Bischof überlassenen Gütern wohnen konnten. Die Dienstleute waren verpflichtet, die Verteidigung des Landes zu übernehmen. Die von ihnen bewohnten Güter nannte man im Gegensatz zum Eigentum (Allod) „Lehen“. Der Verleiher des Gutes war der Lehnsherr, der Empfänger der Lehensmann oder auch Vasall. Das Gut wurde ihm gegen ein Treueversprechen übertragen. Das Lehen wurde af Lebenszeit verliehen und war in der Regel nicht erblich. Der Erbe musste um die Erneuerung des Lehens auf einem feierlichen Lehntag nachsuchen. Lehen = geliehenes Gut, dessen Empfang zu ritterlichem Kriegsdienst und treue verpflichtet. |
Lehenwarschup |
Übertragung eines Lehen |
Lehmkuhle |
Ist eine Grube, aus der Ton gewonnen wurde. Lehmkuhlen gab es in jeder Bauerschaft, wo ein geeignetes Grundstück vorgefunden wurde. |
Lehnsherr |
lateinisch: dominus, senior. Er hatte im Lehnswesen die Aufsicht über einen oder mehrere Vasallen (Lehnsmänner). Er hatte die Verpflichtung, diesen ein Lehen (Land oder ein Amt) zu überlassen und ihnen Unterhalt und Schutz (z. B. vor Gericht oder im Angriffsfall) zu gewähren. Diese waren ihm dafür zu absoluter Treue, Gehorsam und Dienst (z. B. Waffendienst) verpflichtet. |
Lehnsmann |
lateinisch: homo,vasallus. war ein Adliger, der sich einem anderen Adligen, seinem Lehnsherr, gegen Dienst, Ehrschatz und Treue verpflichtete und dafür im Gegenzug ein Stück Land (Lehen) samt der darauf lebenden Bevölkerung, ein Freihaus oder ein Amt erhielt. Unterschieden wurden dabei die Schenkung (diese galt nur auf Lebenszeit) und das vererbbare Erblehen. |
Landtagfähiges Gut |
Ist ein Gut, dessen Besitzer im Landtag stimmberechtigt ist. Das Gut Gesmold war immer landtagsfähig. |
Leibzucht |
Ist ein Altenteil oder Altenteilerhaus. Üblicherweise war es der sechste Teil von den Grundstücken des Hofes. Starb ein Altenteiler, fiel die Hälfte an den Hof zurück. Nur die persönliche Habe durfte der Altenteiler nutzen. |
Leufte |
Pest |
Losement |
Quartier, Wohnung |
Mahljahre |
Sind die Jahre, die einem in zweiter Ehe auf dem Hof ziehenden Ehepartner verblieben, bis der minderjährige Hoferbe aus erster Ehe der Hofherrin den Besitz antrat. Dieses geschah in der Regel nicht über das 28. Lebensjahr des Hoferben bzw. das 24. Lebensjahr der Hoferbin hinaus. |
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Mannfall |
ist der Tod des Lehnsmanns. |
Mark |
Sind alle nicht ackerbaulich genutzten Flächen im germanischen Sprachgebrauch. Ein anderer Name ist das Wort Allmende. Alle berechtigten nutzten die gemeinsame Weide für das Vieh, den Wald zum Holzeinschlag und den Esch zum Plaggenstechen. Es gab strenge Regeln für die Nutzung der Mark. Die Rechte in der Mark richteten sich nach der Hofgröße. Um 1800 wurden die Marken aufgeteilt, wiederum nach der vorhandenen Hofgröße. |
Markgenossenschaft |
Siedlungsverband mit gemeinsamer landwirtschaftlicher Bodennutzung. |
Markgraf |
Ist der seit Karl dem Großen militärische Befehlshaber einer Mark mit großer Selbstständigkeit. |
Martini |
An Martini ist der 11. November des Jahres. |
Meier |
Viele Hofbesitzer übergaben nach 800 den Hof der Kirche oder einem Edlen.Dieses geschah auch oft gegen ihren Willen. Sie erwarben dadurch einen größeren Schutz durch den Grundherrn und wurden von den lästigen Kriegsdiensten befreit. Den Hof erhielten sie dann gegen gewisse jährliche Abgaben und Dienst zurück. Von den etwa 3000 Höfen des Landes gehörten um 1400 etwa die Hälfte der Höfe die Kirche, die anderen Höfe den Edlen und benachbarten Herren. Zur zeit des Bischofs Dietrich von Horne (1376-1402) mussten alle freien einen Schutzherrn haben. Die Bischöfe ließen diese Höfe durch Schulze oder Meier verwalten (Meierhöfe). Der Verwalter mehrerer Meierhöfe war der Redemeier. |
Meile |
Entspricht etwa der Strecke, die ein Fußgänger in 2 Stunden zurücklegt. |
Michaelis |
An Michaelis ist der 29. September des Jahres. |
Ministerialität |
sind unfreie Mitglieder des Bauernstandes, die für ihre Dienste vom Landesherrn mit Gütern entlohnt wurden. Sie konnten in den niederen Adel aufsteigen. |
Momber |
Vormund |
Morgenkorn |
Getreideabgabe |
Nederenhere |
Lehensträger, der sein Lehnsgut an einen niedriger Stehenden weiter verlehnte. |
Neubauer |
Ist ein Bewohner auf dem Lande, der eine eigene kleine Hofstelle aufgebaut hat. Er hat keinerlei Schutz in Notfällen, ist aber auch nicht abhängig vom Hof. Eine gleiche Bezeichnung ist der Brinklegger. |
Palisade |
ist ein kräftiger Zaun aus dicht nebeneinander in die Erde gerammten Pfählen oder auch ein Pflechtzaun. Größere Gutshöfe hatten zum Schutz oft einen Palisadenzaun. |
Particulier |
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Pantzate |
Versetzung, Verpfändung |
Patikulierer |
Privatschiffer, Einzelschiffer in der Binnenschifffahrt, er fährt sein eigenes Schiff selber. |
Pertinenz |
Ist ein Bestandteil von, zugehörig zu.. |
Pfründe |
ist das Recht des Geistlichen auf Geld und Naturleistungen zu seinem Unterhalt. Der Pfarrer erhielt keine Zuwendungen, von denen er leben konnte, sondern hatte Einkünfte von Höfen und bewirtschaftete in der Regel auch den Hof , der zur Pfarre gehörte, den Pfarrhof. |
Plaggen |
Sind Waldhumusschichten, die mit einem Spaten von der Oberfläche abgenommen werden. Sie werden in der Mark abgetragen und als Unterschicht in den Stall transportiert. In Gesmold über die Plaggenstraße von der Wiedebrocksheide in das Dorf. Mit dem Kot der Tiere durchsetzt werden sie als Dünger auf den Acker gefahren. |
Pole |
Stehendes Gewässer |
Pönaldecret |
Es handelt sich hier um eine Strafvorschrift (poena=Strafe, lateinisch) Beispiel: Pönal-Verordnung gegen das Verbrechen der Unzucht mit mannbaren Mädchen von 1810 |
Privilegium exclusivum |
Ist ein besonderes Vorrecht. |
Pto. |
Ist eine Abkürzung für: in Beziehung auf. |
Rauchschatz |
Ist eine Feuerstellensteuer. Die Steuer wurde nach Anzahl der Feuerstellen entrichtet. Siehe auch Schatz und Rauchhuhn. |
raufen |
Ist der Vorgang des Flachsziehens bei der Ernte. |
recommandieren |
empfehlen |
Reichsdeputations- hauptschluss |
sieh Säkularisation |
reichskammergericht |
Gegründet 1495, neben dem Reichshochrat oberstes Gericht des Heilkigen Römischen reiches; seit 1527 in Speyer, von 1693-1806 in Wetzlar. |
Reihelasten |
Sind zu tragen für die Verteidigung des reiches oder des Landes und gehen den übrigen Lasten vor ( Abgaben für den zehnten o.ä.) |
remittieren |
Ist die lateinische Bezeichnung für zurückgeben. |
Rescript |
Ist der Erlass oder Bescheid. |
requirieren |
Ersuchen, fordern |
Retentionsrecht |
Ist das Rückhalterecht |
Röthekuhle |
Ist ein kleiner Teich in der Regel in der Nähe eines Baches, in dem der Flachs zum röthen, aufweichen, gelegt wird. Das Wasser ist sehr umweltschädlich. |
Säkularisierung |
Ist die Aufhebung der geistlichen Fürstentümer nach einem Reichsbeschluss der deutschen Fürsten aus dem Jahre 1803. Vorher war der geistliche Fürst auch der politische Befehlshaber, danach erfolgte eine Trennung von Kirche und Staat. |
Sedes vacant |
Sitze leer |
Sedis vakant |
Von Amts wegen erledigt |
Sedis vakank |
Ohne festen Wohnsitz (in Kirchenbüchern) |
Simultaneum |
ist die gemeinsame Nutzung von Kirche, Friedhof, Schule durch beide Konfessionen. |
Syndikus |
Sachverwalter und Geschäftsführer |
Schilde |
Lehnstufe |
Schatz |
Ist eine regelmäßige Abgabe an den Landesherrn (Steuer). |
Staven synen eed |
Den Eid abnehmen |
Sterbfall |
Ist der bewegliche Nachlas eines Hörigen oder Leibeigenen, welches nach dem Tode dem Gutsherrn zufällt. |
Sukzession |
Ist die Rechtsnachfolge oder der Rechtsnachfolger |
Tafelgut |
ist das Sondervermögen zur Sicherung der Tafel. Es können Naturaleinkünfte, Grundbesitz oder Erträge vom Grundbesitz sein. (Mensalgut, Mensa). |
Tagelöhner |
War in der Landwirtschaft oder dem Steinbruch beschäftigt und erhielt seinen Löhn am gleichen Tag. |
unmannbar |
Zustand, wo jemand noch nicht mannbar ist, die Reife zur Fortpflanzung noch nicht hat. Die geistige Reife ist davon abgekoppelt |
Untertanen |
Eigenbehörige |
Villikation |
ist die Gesamtheit eines Gutshofes mit Mühlen, Forsten usw. zur Sicherung des herrschaftlichen Unterhalts. |
Vacant |
Ist der Hof, wo entweder ein Eigentümer noch ein Besitzer vorhanden ist. Vor Jahrhunderten gab es zeitweise viele vacante Höfe. |
Vasall |
Ist ein Lehensmann, der ein Gut übertragen bekommen hat. Er ist nicht Eigentümer. Er wird unter anderem zur Landesverteidigung herangezogen. |
vorvank |
Vorgriff, Beschlagnahme |
vote |
Fuß, (als Maß) |
Votum |
Gutachterliche Stellungnahme außerhalb ener Abstimmung |
Wehrgeld |
Sühnegeld, Bußgeld |
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Wigbold |
ist ein anderes Wort für „Weichbild“ oder „Flecken“. Es war eine Minderstadt mit landesherrlichen Privilegien und stadtähnlicher Verfassung. Melle war, bevor es volle Stadtrechte erhielt, ein Wigbold. |
Winnerbe |
Hat keine Pflichten gegenüber dem Grundherrn |
Winnzettel |
Pachtvertrag |
Word |
Hofstätte |
Woste erve |
Wüste Erbe |
Wroge |
Rüge, das recht zur Prüfung von Münzen und Gewicht und das daraus resultierende Strafrecht. |
Wüst |
Ist, wenn auf einem Erbhof kein Eigentümer wohnt. In den alten Unterlagen spricht man häufiger von wüsten Höfen |
Zehnter |
Ist eine Abgabe, die von Karl dem Großen eingeführt wurde. Es musste z.B. der Kornzehnt, d.h. jede zehnte Garbe an den Grundherrn abgegeben werden. Beim Blutzehnten war es jedes 10. geborene Tier. Für den Kornzehnt gab es in Dratum eine Zehntscheune des Klosters Iburg. Später versuchte der Grundherr, den Zehnten als Geldgabe zu erhalten. |
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Lateinische Begriffe sind hier übersetzt und erklärt. Man findet sie in Urkunden der Kirchen und in Kirchenbüchern.
ab impedimento dispensati |
vom Ehehindernis dispensiert |
acatholicus |
nicht katholisch |
actuarius |
Schreiber |
AD – Anno Domini |
Im Jahre des Herrn |
adjutrix |
Hebamme |
aetus |
Alter |
affinitas |
Verwandtschaft durch Heirat, Schwägerschaft |
agrarius |
Landwirt, Bauer |
alias |
auch genannt |
ameus |
nicht bei |
ancilla |
Magd |
anno |
Jahr |
Aurifaber |
Goldschmied |
avia |
Großmutter |
avius |
Großvater |
bapt.=baptizatus |
getauft |
braxator |
Brauer |
Buscus |
Busch |
Burscapium |
Bauerschaft |
calcifex |
Schuster |
campanarius |
Glöckner |
campanifex |
Glockengießer |
campus |
Hofstätte |
caupo |
Gastwirt |
carnifex |
Schlächter |
castrense |
Burglehen |
Census butiri |
Butterzehnte |
cepta |
Landwehr |
cognatus |
blutsverwandt |
collegium |
Báuerschaft |
colonus/ colona |
Bauer/ Bäuerin |
condictus, condicta |
auch genannt (2. Name oft durch Heirat) |
conductor |
Mieter, Pächter, Heuermann |
coniuges |
Eheleute |
Conjux, conjugum |
ehelich |
consanguinitas |
Blutsverwandschaft |
consorte |
Gattin |
contraxit matrimonium |
er/sie schloß die Ehe |
conversus |
konvertiert übergetreten |
copulati |
verhiratet, Trauung |
Copulatus est |
Getraut werden |
Copula carnalis |
Vorehelicher Geschlechtsverkehr |
corifex |
Riemenschneider |
custos |
Küster |
Decima magna |
Großer Zehnte |
defunctus |
verstorben |
dictus |
genannt, auch genannt |
defuncti |
Tote |
Denarii areales |
Grundzins an städtische Hofstätten |
Denarii cerevisie |
Bierpfennige |
dies natalis |
Geburtstag |
dispensatio |
Dispens von einem Hindernis |
dimissi sunt |
Hochzeiten in anderen Kirchen |
diepensatio episcopalis |
bischöfliche Dispens |
Domus vacua |
Wüstes Erbe |
ecclesia parochialis |
Pfarrkirche |
eodem die |
am selben Tag |
episcopus |
Bischof |
exitus |
Tod |
famulus |
Diener, Knecht, Schüler |
famula |
Dienerin, Magd, Schülerin |
filia |
Tochter |
filius |
Sohn |
gemelli |
Zwillinge,geminus=männlich,gemina=weiblich |
gentilitas |
Verwandtschaft |
heri, heredie |
gestern |
humatus |
|
illegitimus |
unehelich |
incola |
Einwohner, Bewohner |
infans |
Kind |
infantulus |
Kleinkind |
in puerperio |
bei der Entbindung |
inquilinus |
Mieter, auch Heuermann |
itzo |
jetzt |
iuncti sunt |
verbunden worden sind |
Ius castrense |
Burgmannsrecht |
kotis |
Kotten |
legitimus |
ehelich |
levator |
Pate |
Liber Baptizatorum |
Taufbuch |
litterae dimissoriales |
Freibrief, Überweisungspapiere |
ludimagister |
Lehrer |
manerium |
Hof |
mansus |
Hof mit Zubehör |
matrimonio legitime coniuncti |
rechtmäßig ehelich verbunden |
mendicantes |
Bettler, auch Mitglieder von Bettelorden |
mortuus |
der Verstorbenen |
|
|
matrimonium inierunt |
es haben die Ehe geschlossen |
mendicus |
Bettler |
miles |
Soldat |
nati |
Geburten |
Nomina Matri Junctorum |
Namen der durch Heirat verbundenen |
nupti |
Verheiratete |
obiit |
er starb |
obstetrix |
Hebamme |
opilio |
Schäfer, Hirt |
pacta dotalia |
Eheverträge |
Pastor/ parochus loci |
Ortspfarrer/ Pastor des Ortes |
parentes |
Eltern |
pater |
Vater |
pater ignotus |
vater unbekannt |
patrinus,patrina |
Pate, Patin |
pauper |
arm |
pecia |
Hufe von 30 Morgen Ackerland |
permissio |
Erlaubnis |
posthumus |
nach dem Tode des Vaters geboren |
pp – permissis praemittendis |
nach Erfüllung der Voraussetzungen |
praematura |
Frühgeburt |
proclamati |
die Aufgebotenen |
proclamatio |
Aufgebot |
promissa |
versprochen, verlobt |
puella |
Mädchen |
puer |
Junge |
puerpera |
Wöchnerein |
pupllus |
Waisenknd |
provisor paerorum |
Vormund |
recommandiere |
empfohlen |
renatus |
getauft |
ite |
rechtsgültig |
sellator |
Sattler |
senectus |
im Greisenalter |
sepulcrum |
Grab |
sepultus |
begraben |
Siligo hyemalis |
Winterkorn |
sine praevia proclamtione |
ohne vorheriges Aufgebot |
solivagi |
Unfreie,unverheiratete oder verwittw. Hofleute |
solutus |
ledig |
Spelunca |
Steinbruch |
sponsa |
Braut |
sponsus |
Bräutigam |
spurius |
uneheliches Kind |
susceptor |
Pate |
territorium |
Stadtgebiet |
testes |
Zeugen |
tribus proclamatus |
dreimal aufgeboten |
testibus |
Trauzeugen |
vagus |
nicht sesshaft |
viduus |
Witwer |
virgo |
Jungfrau |
virgo honesta |
ehrbare Jungfrau |
vitrifex |
Glaser |
uxor |
Ehefrau |
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Alte Vornamen mit gleicher Bedeutung
männlich
Gebräuchlicher Name gleiche Bedeutungen
Alexander |
Sander |
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Anton |
Tönies |
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Arnold |
Arend |
Arnd |
Ahler |
Balthasar |
Bals |
Balster |
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Butghar |
Busse |
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Conrad |
Cordtt |
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Eberhard |
Ewert |
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Friedrich |
Frerik |
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Georg |
Jürgen |
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Gottfried |
Godeke |
Göttke |
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Jacob |
Koep |
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Johann |
Joes |
Joannes |
Haneke |
Joseph |
Jodocus |
Jobst |
Jost |
Konrad |
Koneke |
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Lubertus |
Lübbe |
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Ludwig |
Lüke |
Ludeke |
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Matthäus |
Tewes |
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Meinhard |
Menke |
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Patroklus |
Trockel |
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Rudolf |
Rolf |
Roleff |
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Theodor |
Dietrich, Diederich |
Dirk, Dirich, |
Detert, Tyde |
Tobias |
Tebbe, |
Tepe |
Tobbeke |
Werner |
Werneke |
Wessel |
Wenzelaus |
Wigbert |
Wibbelt |
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Wilhelm |
Wilke |
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Wolfgang |
Woltke |
Wolter |
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weiblich
Gebräuchlicher Name gleiche Bedeutungen
Adelheid |
Alheit |
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Agnes |
Reze |
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Angela |
Engel |
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Anna Catharina |
Anntrine |
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Ann Thekla |
Natalia |
Talke |
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Antonette |
Nette |
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Auguste |
Gustava |
Göste |
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Catharina |
Trine |
Trineke |
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Christina |
Stiene |
Stineke |
Stenseke |
Elisabeth |
Elske |
Elsabein |
Telse |
Emma |
Immeke |
Imbke |
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Emma Gertrud |
Immertrudis |
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Dorothea |
Theke |
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Friederike |
Fredke |
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Debora |
Debe |
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Genofeva |
Gesina |
Geske, Geseke |
Gesche, Gese |
Gertrud |
Gekeke |
Gebbeke |
Ghesa |
Gustava Anna |
Gustanna |
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Helena |
Hilke |
Lenke |
Magdalena |
Kunigunde |
Kunneke |
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Lucia |
Lücke |
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Magdalena |
Marlena |
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Martha |
Mette |
Metteke |
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Mathilde |
Metteke |
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Mechtild |
Mechtildis |
Mechtel |
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Natalia |
Talke |
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Odilia |
Dieleke |
Dilleke |
Dilke |
Phenenna |
Venenna |
Fenneke, Nena |
Pheke |
Sophia Walbuega |
Behwobbert |
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Tabitha |
Tabe |
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Tobia |
Töbke |
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Walburga |
Wobbeke |
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Mir bekannte Quellen:
Buch der Kirchengemeinde Buer
Bücher aus Schledehausen von Herrn Paul-W. Wahl
St Matthäus Melle von Paul Burhoff
Kirchenbuch Merzen
Politische Geschichte des Osnabrücker Landes von Wolf-Dieter Mohrmann und Wilfried Pabst
Lohner Familien von H. Pagenstert
Osnabrücker Geschichtsquellen Band 5
Heiner Stegmann Borgloh