Melle im Grönegau

Melle. Auf dieser Seite finden Sie Erklärungen für alte Begriffe, alte Münzen und Maße, Strafen, Übersetzungen für lateinische Begriffe und alte Vornamenvarianten. Ich habe im Laufe der Jahre diese Begriffe und Erklärungen aus den verschiedensten Unterlagen gesammelt und sie hier nun zusammengetragen. Die Quellen habe ich leider nicht mehr zur Hand. Sollte einer seinen Wortlaut der Erklärung wieder erkennen, so bitte ich, es mir mitzuteilen. Gern setzte ich seinen Namen im Anhang dazu.

Viele Begriffe aus dem hiesigen Raum habe ich selber mit meinen Worten erklärt, so dass es zwischen einer offiziellen Erklärung und meinen Worten Differenzen geben kann. Ich habe die Übersetzung dann so verstanden und glaube, dass auch andere es so verstehen. Tauchen Fehler auf, so lassen Sie es mich wissen.

 

Begriffe                     Erklärungen       

                                  

Ablösung

Ist die Aufhebung der Abgaben- und Dienstpflichten gegenüber dem Grundherrn. In unserem Raum lösten sich die meisten Höfe zwischen 1800 und 1870 ab. Sie zahlten in der Regel einen einmaligen Betrag, um dann in Zukunft frei von weiteren Zahlung und Verpflichtungen gegenüber dem Grundherrn zu sein. In Gesmold war der Schlossherr in der Regel der Grundherr.

 

 

Adel

ist eine wesentliche Stütze der königlichen Macht. Er hatte das Vorrecht zur Herrschaft über niedrigere Gruppen.

Allmende

Sind alle nicht ackerbaufähigen  Flächen, auch Mark genannt. (siehe unter dem Begriff „Mark“)

Akzise

Ist eine Verbrauchsabgabe, kann auch eine Hebestelle sein.

alias

ist ein anderes Wort für: auch genannt.

Allod

Ist das Eigentum, der Besitz. Im Gegensatz dazu gibt es das Lehen, das Dienstleuten übertragen wurde.

Allodium

Nichtlehen, d.h. dem Lehnsnehmer persönch als Freigut gehörender Grund und Boden.  Lehensrechtliche Bezeichnung für volleigenen Besitz. Alodialgüter sind Privatvermögen fürstlicher familien im Unterschied zu Staatsgütern

Anerbe

Ist einer, auf den das ungeteilte Erbe, der Hof, übergeht. Die übrigen Miterben werden abgefunden.

Annewede

sind Graswege vor und hinter den Ackerstücken.

Archidiakon

ist Mitglied des Domkapitels mit dem Recht zur Überprüfung der ihm zugewiesenen Pfarreien.

Arrest

Pfändung, Beschlagnahme.

Auffahrt

Ist eine Handlung, wenn eine fremde Person auf eine eigenbehörige Stätte kommt. Gemeint sind in der Regel die Gelder, welche dem Gutsherrn von der Person, die kommt, bezahlt werden. (Z.B. Einheirat einer Frau auf den Hof, hierfür verlangt der Gutsherr Geld)

ausgetan

Flächen wurden dem Hof entzogen. Der Grundherr konnte mit Einwilligung seines Wehrfesters Teile des Hofes anderen geben. Der Hof konnte, wenn er nicht allein zu bewirtschaften war, auch teilweise abgegeben werden. . Der Hof wurde auch ausgetan, wenn ein abgehender Sohn einen Teil des Hofes übernahm.

auxilium

ist die: „Hilfe“

Erklärung: Der Lehnsherr verleiht ein Landgut an den Lehnsmann oder Vasall. Benötigt dieser Vasall Hilfe, wenn er angegriffen wird, so erhält er diese von seinem Lehnsherrn.

Bann

Gewalt des Königs zu gebieten und zu verbieten. Er kann in der Bannleihe an Fürsten, Grafen und Beamte übertragen werden.

Bartholomäi zu

Ist die Nacht zum 21.8.

Baron

ist der Freiherr. Er ist der Besitzer einer Burg. Seit dem 13. Jahrhundert bilden die Barone die untere Klasse des Adels.

Bauerrichter

Ist der Vorsteher einer Bauerschaft. Er hat die Bauerschaftslasten einzufordern. Er ruft ferner die Bauerschaft zusammen und hat dort den Vorsitz. (Bauersprache). Er ist gewöhnlich von allen ordentlichen und außerordentlichen Lasten befreit. Im Gesmolder Freien Hagen war er bei der Rechtsprechung beteiligt und war für das Strafmaß und deren Einhaltung aufzukommen.

Bauerschaft

Ist ein kleiner Ort, in der keine Kirche existiert. Die falsche Schreibweise „Bauernschaft“ wird häufig verwendet.

Baumschließer

oder auch Baumschlüter sind die Wachhabenden an der Grenze, die den Schlagbaum zu bedienen hatten. Es gab in Gesmold die Familie Baumschlüter.

bedingen

Ist ein Ausdruck für verhandeln oder vereinbaren

beneficium

ist frei übersetzt: Wohltat. Die Verleihung eines beneficium bedeutet die Überlassung eine Landgutes mit den Personen, die es bewirtschaften gegen eine Gegenleistung, ohne dass der Verleiher sein Eigentumsrecht aufgibt.

Biesterland

Freies Land, das keiner Hode angehört.

Borchlen

Burglehen

Borchzate

Burgsitz, Wohnung auf der Burg

Brüchte

Geringe Strafe, Buße für Ordnungswidrigkeiten. Das Brüchtenregister des Schlosses Gesmold führt z.B. Strafen für zu langes Bierausschenken des Wirtshauses oder Beleidigungen auf.

Bürgertum

Der Bürger ist der Stadtbewohner. Das Bürgertum tritt als eigenständiger Stand ab dem 11. Jahrhundert auf. Eine Person aus der Landbevölkerung musste sich vom Grundherrn lösen und ein Jahr und ein Tag in der Stadt gewohnt haben. Er musste den Bürgereid leisten und die bürgerlichen Pflichten erfüllen

Butonge

Tausch

cessat

Ist ein Begriff für „entfällt“, „wird aufgehoben“, „ist ungültig“. „Zurücktreten“.

Charte

Ist eine alte Schreibweise für eine Karte, ein Lageplan.

Colon

War ursprünglich der Besitzer eines Vollerbenhofes. Vor 200 – 300 Jahren nannte sich jeder Besitzer eines Hofes Kolon oder Colon.

condictus

auch genannt

conferieren

übertragen

consilium

ist der: “Rat“

Erklärung: Der Lehnsherr vertritt den Vasallen vor Gericht mit seinem Rat, wenn er angegriffen wurde und es zu einem Prozess gekommen ist

copuliert

Ist das lateinische Wort für: verheiratet.

 

Dekret

Ist eine Verfügung oder Bescheid

dictus

genannt, auch genannt

Ding

oder Thing. Andere Worte: Bankgericht, Dinggericht, Dingmal, Tageding. Mallus. Es ist eine öffentliche Gerichtsversammlung a einem feststehenden Platz, wozu ursprünglich alle Freien als Dingmannen zu erscheinen berechtigt und verpflichtet waren.

Dingung

ist die Erfüllung der Finanziellen, dienstlichen und sonstigen persönlichen Verpflichtungen gegenüber dem Grundherrn.

Diözese

Amtsbezirk eines regierenden Bischofs, in dem er die geistliche Gewalt ausübt.

dispensieren

Ist ein Ausdruck für: jemanden von etwas befreien.

Domkapitular

ist ein geistliches Mitglied des Beirates eines Bischofs. Er hat  ein Stimmrecht bei der Bischofswahl.

Domprobst

Der nach der Reihenfolge  erste Würdenträger eine Kapitel, der die äußeren Angelegenheiten des Kapitels verwaltet.

Dorslachtig egen gut

Vollkommen vererbbares Eigengut (Allod)

Drost

ist der Verwalter eines Bezirkes oder einer Vogtei. Er vertrat den Landesherrn und hatte Polizeigewalt.

Eigenbehörigkeit

Ist in Norddeutschland eine Sonderform der Leibeigenschaft. Der Bauer bleibt Besitzer des Hofes, darf aber ohne Einwilligung des Grundherrn keine wesentlichen betrieblichen oder persönlichen Entscheidungen auf seinem eigenen Hof treffen. Er ist verpflichtet, den Grundherrn die ungewissen und gewissen Gefälle zu zahlen (Erklärung siehe unter dem Anfangsbuchstaben). Die Pflichten der Eigenbehörigen sind in der Eigentumsverordnung von 172 geregelt. Dafür genießt der Bauer Schutzrechte des Grundherrn, besonders im Verteidigungsfalle.

Eigenkirche

Ist die Kirche, die zu einem größeren Hof gehört, die von ihm gebaut wurde und unterhalten wird.  Sie steht auf privatem Grund und befindet sich im Eigentum des Grundherrn. Er setzt auch den Geistlichen ein. Gutsherren hatten oft eine Eigenkirche, z. B. Gesmold und Holte. Noch heute bestimmt der Schlossherr vom Schloß Gesmold mit, wer Pfarrer der früheren Eigenkirche wird.

Enter

ist ein einjähriges Pferd.

Erfrente

Erbliche, dauernde Rente

ervekotten

Erbkotten

ervetal

Erbteil, Eigentumsrecht des Grundherrn

Esch

Ist ein Feld für den Ackerbau. Er ist abgetrennt von der Mark und wird von mehreren Personen zusammen bearbeitet.

Fehden

sind Rechtskämpfe. Jeder glaubt für sich, dass nur er Recht hat. Es war eine außergerichtliche Selbsthilfe, die 1495 verboten wurde.

Fideikommiß

Unveräußerliches und unteilbares Erbgut, Stammgut.

Flurzwang

ist die Verpflichtung der Grundbesitzer einer Gemarkung, auf ihrem Land gleichen Fruchtanbau und gleiche Fristen für die Bodenbestellung einzuhalten

Freiherr

 

Fürstentum

Im Heiligen Römischen Reich gab es bis 1806 geistliche und weltliche Fürstentümer. Beide waren reichsunmittelbare Landesstaaten. Die geistlichen Fürstentümer entstanden aus dem kirchlichen Besitzungen.

Fuss

ist eine mittelalterliche Längeneinheit. Die Länge schwankt zwischen  25 und 35 cm.

Gerechtsame

Ist die Gerechtigkeit, auf die man sich berufen kann.

Gefälle

Sind Leistungen gegenüber dem Grundherrn

Gewisse Gefälle

Sind regelmäßig wiederkehrende Abgaben wie Pacht, Hand- und Spanndienste. Der Bauer war darauf vorbereitet und konnte gegenüber den „Ungewissen Gefällen“ vorsorgen, wenn die Zahlungen oder Naturalabgaben beglichen werden mussten.

Graf

Richter des Königs und sein Stellvertreter in bestimmten Bereichen. Er nimmt die Wehr-, Rechts-, Finanz- und Verwaltungshoheit wahr.

Go

Ist ein kleiner ländlicher Friedens- und Rechtsbezirk. Der Gograf hat seine Gewalt, die Eingesessenen zum Kriegsdienst aufzubieten oder zum Gerichtstag zu laden. Der Gograf ist befugt in seinem Go Strafen an Leib und Leben zu verhängen.

Goes

Gans

Gogericht

ist die hohe Gerichtsbarkeit. Hier konnte über das Leben des Menschen gerichtet werden.

Grove tenden

Großer Zehnte

Hacke

oder Hake ist eine Pforte an der Grenze mit drehbarem Querbalken( engl.: hatch). Der Hakemann oder Hackmann war der Wächter an dem Grenzkontrollpunkt. Im Freien Hagen von Gesmold sind drei Haken bekannt, die Hake am Schimm, die Kuckuckshake und die Scheidehake

Hagen

bestand aus Strauchwerken (Hagebutte), Gebüschen oder niedrigen Bäumen. Hagendörfer entstanden dadurch, dass man aus einem großen Landgebiet einen Bezirk ausschied, um darin unter bestimmten Rechtsbedingungen zu wohnen. Der „Freie Hagen“ in Gesmold hatte in seinen Grenzen eine eigene Gerichtsbarkeit, die, teilweise gelöst von den Rechten des Landesherrn, vom jeweiligen Schlossherrn wahrgenommen wurde.

Halberbe

Ist oftmals aber nicht zwingend die Gründung eines Hofes mit geteilter Größe gegenüber dem Vollerben. Je nach Gebiet kann der Halberbenhof zur gleichen Zeit wie der Vollerbenhof vor und um 1000 gegründet sein.

Handsalv(b)en

sind Schmiergelder

Heigwas

Ertrag an Heu

Herrenfall

ist der Tod des Lehnsherrn. Bei Königen ist es der Thronfall.

Heuerling

Ist  dem Bauern zu Dienstleistungen oft mit der ganzen Familie verpflichtet. Dafür erhält er vom Hof ein „Heuerhaus“ in Pacht mit einem kleinen Stück Land, auf dem er wirtschaften kann. Ist der Heuermann in großer Not, kann er Hilfe vom Bauern erwarten. So ist er relativ abgesichert gegenüber z.B. dem Neubauern.

Himmelsgefälle

Sind „Ungewisse Gefälle“ (Anfangsbuchstabe U )

Hochstift

ist die Zentralverwaltung des Bistums und besteht aus dem Bischof, der Diözesankurie und dem Domkapitel.

Hoen

Huhn

Höriger

Halbfreier Bauer, der kein Grundbesitz, wohl aber bewegliche Güter erwerben kann, dem ein Grundherr Schutz gewährt und Land zur selbstständigen Bewirtung leiht. Hierfür muss er Abgaben und Dienste leisten.

hörig

Ist der Heuermann gegenüber seinem Grundherrn, dem Bauern und muss ihm zu Diensten stehen.

Hove

Hufe

Hufe

ist die Bezeichnung für einen landwirtschaftlichen Betrieb im Mittelalter

Immunität

Freiheit von öffentlichen Abgaben oder Leistungen. Wurden Teile eines Besitzes verschenkt, so ging die Immunität auf den neuen Eigentümer über.

indago

Waldrodung, die durch eine Hecke umzäunt ist

in fidem

Ist die lateinische Bezeichnung für: Zur Beglaubigung.

Interimswirth

ist der vorübergehende Hofverwalter, wenn beide Elternteile eines Hofnachfolgers gestorben sind und das Kind noch keine 24 Jahre alt ist.

itzo

jetzt

Jacobi

An Jacobi ist der 21. Juli des Jahres

Johanni

An Johanni ist der 24. Juni des Jahres.

Kirchhöfer

Sind die Leute, die auf oder direkt am Kirchhof wohnen.

Kirchspiel

ist ein Kirchdorf in der Regel mit mehreren Bauerschaften. Das Kirchspiel war die unterste Ebene der landesherrlichen Verwaltung.

Koep

Jakob

Kopfschatzregister

Ist ein Steuerregister, nach dem die Steuern auf Grund der Personenzahl auf dem Hof, die über 12 Jahre alt waren, ermittelt wurden.  Diese Steuern wurden erstmals 1519 ermittelt.

Kurie

Im Mittelalter nicht nur bestimmte Gebäude, sondern vor allem Versammlungsräume oder Sitzbänke innerhalb bestimmter Gebäude.

Kötter

Pachtete von einem Hof ein Haus mit Land, um es selbst zu bewirtschaften. Er hatte keine Verpflichtungen gegenüber einem Hof.

Landesherrschaft

Ist die mittelalterliche Form der Staatsgewalt in einem bestimmten Territorium. Sie entsteht im 12ten Jahrhundert und wird im 13. und 14. Jh. Voll ausgebildet. Alle Rechte sind in einer Hand, der des Landesherrn. Das Ziel ist die Herrschaftsausübung über Raum und Fläche.

Landtagsfähiges Gut

ist ein Gut, dessen Besitzer im Landtag stimmberechtigt sind. Das Gut Gesmold war immer landtagsfähig, der Landtag kam in Oesede zusammen. Die Landtagsfähigkeit musste vor 600 Jahren durch Ahnengalerien nachgewiesen werden, was vielen Gütern nicht gelang.

Leensche were

Übertragung einer Lehen

Legge

Ist die offizielle Begutachtungsstelle für Leinen, Flachs und Garn. In Melle war unter anderem auch eine Legge, für eine kurze Zeit gab es sie auch in Gesmold.

Lehen

Sind Dienstleute, die auf Lebenszeit zum Niesbrauch auf vom Bischof überlassenen Gütern wohnen konnten.

Die Dienstleute waren verpflichtet, die Verteidigung des Landes zu übernehmen. Die von ihnen bewohnten Güter nannte man im Gegensatz zum Eigentum (Allod) „Lehen“. Der Verleiher des Gutes war der Lehnsherr, der Empfänger der Lehensmann oder auch Vasall. Das Gut wurde ihm gegen ein Treueversprechen übertragen. Das Lehen wurde af Lebenszeit verliehen und war in der Regel nicht erblich. Der Erbe musste um die Erneuerung des Lehens auf einem feierlichen Lehntag nachsuchen.

Lehen = geliehenes Gut, dessen Empfang zu ritterlichem Kriegsdienst und treue verpflichtet.

Lehenwarschup

Übertragung eines Lehen

Lehmkuhle

Ist eine Grube, aus der Ton gewonnen wurde. Lehmkuhlen gab es in jeder Bauerschaft, wo ein geeignetes Grundstück vorgefunden wurde.

Lehnsherr

lateinisch: dominus, senior.

Er hatte im Lehnswesen die Aufsicht über einen oder mehrere Vasallen (Lehnsmänner). Er hatte die Verpflichtung, diesen ein Lehen (Land oder ein Amt) zu überlassen und ihnen Unterhalt und Schutz (z. B. vor Gericht oder im Angriffsfall) zu gewähren. Diese waren ihm dafür zu absoluter Treue, Gehorsam und Dienst (z. B. Waffendienst) verpflichtet.

Lehnsmann

lateinisch: homo,vasallus.

war ein Adliger, der sich einem anderen Adligen, seinem Lehnsherr, gegen Dienst, Ehrschatz und Treue verpflichtete und dafür im Gegenzug ein Stück Land (Lehen) samt der darauf lebenden Bevölkerung, ein Freihaus oder ein Amt erhielt. Unterschieden wurden dabei die Schenkung (diese galt nur auf Lebenszeit) und das vererbbare Erblehen.

Landtagfähiges Gut

Ist ein Gut, dessen Besitzer im Landtag stimmberechtigt ist. Das Gut Gesmold war immer landtagsfähig.

Leibzucht

Ist ein Altenteil oder Altenteilerhaus. Üblicherweise war es der sechste Teil von den Grundstücken des Hofes. Starb ein Altenteiler, fiel die Hälfte an den Hof zurück. Nur die persönliche Habe durfte der Altenteiler nutzen.

Leufte

Pest

Losement

Quartier, Wohnung

Mahljahre

Sind die Jahre, die einem in zweiter Ehe auf dem Hof ziehenden Ehepartner verblieben, bis der minderjährige Hoferbe aus erster Ehe der Hofherrin den Besitz antrat. Dieses geschah in der Regel nicht über das 28. Lebensjahr des Hoferben bzw. das 24. Lebensjahr der Hoferbin hinaus.

 

 

Mannfall

ist der Tod des Lehnsmanns.

Mark

Sind alle nicht ackerbaulich genutzten Flächen im germanischen Sprachgebrauch. Ein anderer Name ist das Wort Allmende. Alle berechtigten nutzten die gemeinsame Weide für das Vieh, den Wald zum Holzeinschlag und den Esch zum Plaggenstechen. Es gab strenge Regeln für die Nutzung der Mark. Die Rechte in der Mark richteten sich nach der Hofgröße. Um 1800 wurden die Marken aufgeteilt, wiederum nach der vorhandenen Hofgröße.

Markgenossenschaft

Siedlungsverband mit gemeinsamer landwirtschaftlicher Bodennutzung.

Markgraf

Ist der  seit Karl dem Großen militärische Befehlshaber einer Mark mit großer Selbstständigkeit.

Martini

An Martini ist der 11. November des Jahres.

Meier

Viele Hofbesitzer übergaben nach 800 den Hof der Kirche oder einem Edlen.Dieses geschah auch oft gegen ihren Willen. Sie erwarben dadurch einen größeren Schutz durch den Grundherrn und wurden von den lästigen Kriegsdiensten befreit. Den Hof erhielten sie dann gegen gewisse jährliche Abgaben und Dienst zurück.

Von den etwa 3000 Höfen des Landes gehörten um 1400 etwa die Hälfte der Höfe die Kirche, die anderen Höfe den Edlen und benachbarten Herren.

Zur zeit des Bischofs Dietrich von Horne (1376-1402) mussten alle freien einen Schutzherrn haben. Die Bischöfe ließen diese Höfe durch Schulze oder Meier verwalten (Meierhöfe). Der Verwalter mehrerer Meierhöfe war der Redemeier.

Meile

Entspricht etwa der Strecke, die ein Fußgänger in 2 Stunden zurücklegt.

Michaelis

An Michaelis ist der 29. September des Jahres.

Ministerialität

sind unfreie Mitglieder des Bauernstandes, die für ihre Dienste vom Landesherrn mit Gütern entlohnt wurden. Sie konnten in den niederen Adel aufsteigen.

Momber

Vormund

Morgenkorn

Getreideabgabe

Nederenhere

Lehensträger, der sein Lehnsgut an einen  niedriger Stehenden weiter verlehnte.

Neubauer

Ist ein Bewohner auf dem Lande, der eine eigene kleine Hofstelle aufgebaut hat. Er hat keinerlei Schutz in Notfällen, ist aber auch  nicht abhängig vom Hof. Eine gleiche Bezeichnung ist der Brinklegger.

Palisade

ist ein kräftiger Zaun aus dicht nebeneinander in die Erde gerammten Pfählen oder auch ein Pflechtzaun. Größere Gutshöfe hatten zum Schutz oft einen Palisadenzaun.

Particulier

 

Pantzate

Versetzung, Verpfändung

Patikulierer

Privatschiffer, Einzelschiffer in der Binnenschifffahrt, er fährt sein eigenes Schiff selber.

Pertinenz

Ist ein Bestandteil von, zugehörig zu..

Pfründe

ist das Recht des Geistlichen auf Geld und Naturleistungen zu seinem Unterhalt. Der Pfarrer erhielt keine Zuwendungen, von denen er leben konnte, sondern hatte Einkünfte von Höfen und bewirtschaftete in der Regel auch den Hof , der zur Pfarre gehörte, den Pfarrhof.

Plaggen

Sind  Waldhumusschichten, die mit einem Spaten von der Oberfläche  abgenommen werden. Sie werden in der Mark abgetragen und als Unterschicht in den Stall transportiert. In Gesmold über die Plaggenstraße von der Wiedebrocksheide in das Dorf. Mit dem Kot der Tiere durchsetzt werden sie als Dünger auf den Acker gefahren.

Pole

Stehendes Gewässer

Pönaldecret

Es handelt sich hier um eine Strafvorschrift (poena=Strafe, lateinisch)

Beispiel: Pönal-Verordnung gegen das Verbrechen der Unzucht mit mannbaren Mädchen von 1810

Privilegium exclusivum

Ist ein besonderes Vorrecht.

Pto.

Ist eine Abkürzung für: in Beziehung auf.

Rauchschatz

Ist eine Feuerstellensteuer. Die Steuer wurde nach Anzahl der Feuerstellen entrichtet. Siehe auch Schatz und Rauchhuhn.

raufen

Ist der Vorgang des Flachsziehens bei der Ernte.

recommandieren

empfehlen

Reichsdeputations-

hauptschluss

sieh Säkularisation

reichskammergericht

Gegründet 1495, neben dem Reichshochrat oberstes Gericht des Heilkigen Römischen reiches; seit 1527 in Speyer, von 1693-1806 in Wetzlar.

Reihelasten

Sind zu tragen für die Verteidigung des reiches oder des Landes und gehen den übrigen Lasten vor ( Abgaben für den zehnten o.ä.)

remittieren

Ist die lateinische Bezeichnung für zurückgeben.

Rescript

Ist der Erlass oder Bescheid.

requirieren

Ersuchen, fordern

Retentionsrecht

 Ist das Rückhalterecht

Röthekuhle

Ist ein kleiner Teich in der Regel in der Nähe eines Baches, in dem der Flachs zum röthen, aufweichen, gelegt wird. Das Wasser ist sehr umweltschädlich.

Säkularisierung

Ist die Aufhebung der geistlichen Fürstentümer nach einem Reichsbeschluss der deutschen Fürsten aus dem Jahre 1803. Vorher war der geistliche Fürst auch der politische Befehlshaber, danach erfolgte eine Trennung von Kirche und Staat.

Sedes vacant

Sitze leer

Sedis vakant

Von Amts wegen erledigt

Sedis vakank

Ohne festen Wohnsitz (in Kirchenbüchern)

Simultaneum

ist die gemeinsame Nutzung von Kirche, Friedhof, Schule durch beide Konfessionen.

Syndikus

Sachverwalter und Geschäftsführer

Schilde

Lehnstufe

Schatz

Ist eine regelmäßige Abgabe an den Landesherrn (Steuer).

Staven synen eed

Den Eid abnehmen

Sterbfall

Ist der bewegliche Nachlas eines Hörigen oder Leibeigenen, welches nach dem Tode dem Gutsherrn zufällt.

Sukzession

Ist die Rechtsnachfolge oder der Rechtsnachfolger

Tafelgut

ist das Sondervermögen zur Sicherung  der Tafel. Es können Naturaleinkünfte, Grundbesitz oder Erträge vom Grundbesitz sein. (Mensalgut, Mensa).

Tagelöhner

War in der Landwirtschaft oder dem Steinbruch beschäftigt und erhielt seinen Löhn am gleichen Tag.

unmannbar

Zustand, wo jemand noch nicht mannbar ist, die Reife zur Fortpflanzung noch nicht hat. Die geistige Reife ist davon abgekoppelt

Untertanen

Eigenbehörige

Villikation

ist die Gesamtheit eines Gutshofes mit Mühlen, Forsten usw. zur Sicherung des herrschaftlichen Unterhalts.

Vacant

Ist der Hof, wo entweder ein Eigentümer noch ein Besitzer vorhanden ist. Vor Jahrhunderten gab es zeitweise viele vacante Höfe.

Vasall

Ist ein Lehensmann, der   ein Gut übertragen bekommen hat. Er ist nicht Eigentümer. Er wird unter anderem zur Landesverteidigung herangezogen.

vorvank

Vorgriff, Beschlagnahme

vote

Fuß, (als Maß)

Votum

Gutachterliche Stellungnahme außerhalb ener Abstimmung

Wehrgeld

Sühnegeld, Bußgeld

 

 

Wigbold

ist ein anderes Wort für „Weichbild“ oder „Flecken“. Es war eine Minderstadt mit landesherrlichen Privilegien und stadtähnlicher Verfassung. Melle war, bevor es volle Stadtrechte erhielt, ein Wigbold.

Winnerbe

Hat keine Pflichten gegenüber dem Grundherrn

Winnzettel

Pachtvertrag

Word

Hofstätte

Woste erve

Wüste Erbe

Wroge

Rüge, das recht zur Prüfung von Münzen und Gewicht und das daraus resultierende Strafrecht.

Wüst

Ist, wenn auf einem Erbhof kein Eigentümer wohnt. In den alten Unterlagen spricht man häufiger von wüsten Höfen

Zehnter

Ist eine Abgabe, die von Karl dem Großen eingeführt wurde. Es musste z.B. der Kornzehnt, d.h. jede zehnte Garbe an den Grundherrn abgegeben werden. Beim Blutzehnten war es jedes 10. geborene Tier. Für den Kornzehnt gab es in Dratum eine Zehntscheune des Klosters Iburg. Später versuchte der Grundherr, den Zehnten als Geldgabe zu erhalten.

 

 

 

 

 

Lateinische Begriffe sind hier übersetzt und erklärt. Man findet sie in Urkunden der Kirchen und in Kirchenbüchern.

 

ab impedimento dispensati

vom Ehehindernis dispensiert

acatholicus

nicht katholisch

actuarius

Schreiber

AD – Anno Domini

Im Jahre des Herrn

adjutrix

Hebamme

aetus

Alter

affinitas

Verwandtschaft durch Heirat, Schwägerschaft

agrarius

Landwirt, Bauer

alias

auch genannt

ameus

nicht bei

ancilla

Magd

anno

Jahr

Aurifaber

Goldschmied

avia

Großmutter

avius

Großvater

bapt.=baptizatus

getauft

braxator

Brauer

Buscus

Busch

Burscapium

Bauerschaft

calcifex

Schuster

campanarius

Glöckner

campanifex

Glockengießer

campus

Hofstätte

caupo

Gastwirt

carnifex

Schlächter

castrense

Burglehen

Census butiri

Butterzehnte

cepta

Landwehr

cognatus

blutsverwandt

collegium

Báuerschaft

colonus/ colona

Bauer/ Bäuerin

condictus, condicta

auch genannt (2. Name oft durch Heirat)

conductor

Mieter, Pächter, Heuermann

coniuges

Eheleute

Conjux, conjugum

ehelich

consanguinitas

Blutsverwandschaft

consorte

Gattin

contraxit matrimonium

er/sie schloß die Ehe

conversus

konvertiert übergetreten

copulati

verhiratet, Trauung

Copulatus est

Getraut werden

Copula carnalis

Vorehelicher Geschlechtsverkehr

corifex

Riemenschneider

custos

Küster

Decima magna

Großer Zehnte

defunctus

verstorben

dictus

genannt, auch genannt

defuncti

Tote

Denarii areales

Grundzins an städtische Hofstätten

Denarii cerevisie

Bierpfennige

dies natalis

Geburtstag

dispensatio

Dispens von einem Hindernis

dimissi sunt

Hochzeiten in anderen Kirchen

diepensatio episcopalis

bischöfliche Dispens

Domus vacua

Wüstes Erbe

ecclesia parochialis

Pfarrkirche

eodem die

am selben Tag

episcopus

Bischof

exitus

Tod

famulus

Diener, Knecht, Schüler

famula

Dienerin, Magd, Schülerin

filia

Tochter

filius

Sohn

gemelli

Zwillinge,geminus=männlich,gemina=weiblich

gentilitas

Verwandtschaft

heri, heredie

gestern

humatus

 

illegitimus

unehelich

incola

Einwohner, Bewohner

infans

Kind

infantulus

Kleinkind

in puerperio

bei der Entbindung

inquilinus

Mieter, auch Heuermann

itzo

jetzt

iuncti sunt

verbunden worden sind

Ius castrense

Burgmannsrecht

kotis

Kotten

legitimus

ehelich

levator

Pate

Liber Baptizatorum

Taufbuch

litterae dimissoriales

Freibrief, Überweisungspapiere

ludimagister

Lehrer

manerium

Hof

mansus

Hof mit Zubehör

matrimonio legitime coniuncti

rechtmäßig ehelich verbunden

mendicantes

Bettler, auch Mitglieder von Bettelorden

mortuus

der Verstorbenen

 

 

matrimonium inierunt

es haben die Ehe geschlossen

mendicus

Bettler

miles

Soldat

nati

Geburten

Nomina Matri  Junctorum

Namen der durch Heirat verbundenen

nupti

Verheiratete

obiit

er starb

obstetrix

Hebamme

opilio

Schäfer, Hirt

pacta dotalia

Eheverträge

Pastor/ parochus loci

Ortspfarrer/ Pastor des Ortes

parentes

Eltern

pater

Vater

pater ignotus

vater unbekannt

patrinus,patrina

Pate, Patin

pauper

arm

pecia

Hufe von 30 Morgen Ackerland

permissio

Erlaubnis

posthumus

nach dem Tode des Vaters geboren

pp – permissis praemittendis

nach Erfüllung der Voraussetzungen

praematura

Frühgeburt

proclamati

die Aufgebotenen

proclamatio

Aufgebot

promissa

versprochen, verlobt

puella

Mädchen

puer

Junge

puerpera

Wöchnerein

pupllus

Waisenknd

provisor paerorum

Vormund

recommandiere

empfohlen

renatus

getauft

ite

rechtsgültig

sellator

Sattler

senectus

im Greisenalter

sepulcrum

Grab

sepultus

begraben

Siligo hyemalis

Winterkorn

sine praevia proclamtione

ohne vorheriges Aufgebot

solivagi

Unfreie,unverheiratete oder verwittw. Hofleute

solutus

ledig

Spelunca

Steinbruch

sponsa

Braut

sponsus

Bräutigam

spurius

uneheliches Kind

susceptor

Pate

territorium

Stadtgebiet

testes

Zeugen

tribus proclamatus

dreimal aufgeboten

testibus

Trauzeugen

vagus

nicht sesshaft

viduus

Witwer

virgo

Jungfrau

virgo honesta

ehrbare Jungfrau

vitrifex

Glaser

uxor

Ehefrau

 

 

 

Alte Vornamen mit gleicher Bedeutung

 

männlich

Gebräuchlicher Name                         gleiche Bedeutungen

Alexander

Sander

 

 

Anton

Tönies

 

 

Arnold

Arend

Arnd

Ahler

Balthasar

Bals

Balster

 

Butghar

Busse

 

 

Conrad

Cordtt

 

 

Eberhard

Ewert

 

 

Friedrich

Frerik

 

 

Georg

Jürgen

 

 

Gottfried

Godeke

Göttke

 

Jacob

Koep

 

 

Johann

Joes

Joannes

Haneke

Joseph

Jodocus

Jobst

Jost

Konrad

Koneke

 

 

Lubertus

Lübbe

 

 

Ludwig

Lüke

Ludeke

 

Matthäus

Tewes

 

 

Meinhard

Menke

 

 

Patroklus

Trockel

 

 

Rudolf

Rolf

Roleff

 

Theodor

Dietrich, Diederich

Dirk, Dirich,

 Detert, Tyde

Tobias

Tebbe,

Tepe

Tobbeke

Werner

Werneke

Wessel

Wenzelaus

Wigbert

Wibbelt

 

 

Wilhelm

Wilke

 

 

Wolfgang

Woltke

Wolter

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

weiblich

Gebräuchlicher Name                            gleiche Bedeutungen

Adelheid

Alheit

 

 

Agnes

Reze

 

 

Angela

Engel

 

 

Anna Catharina

Anntrine

 

 

Ann Thekla

Natalia

Talke

 

Antonette

Nette

 

 

Auguste

Gustava

Göste

 

Catharina

Trine

Trineke

 

Christina

Stiene

Stineke

Stenseke

Elisabeth

Elske

Elsabein

Telse

Emma

Immeke

Imbke

 

Emma Gertrud

Immertrudis

 

 

Dorothea

Theke

 

 

Friederike

Fredke

 

 

Debora

Debe

 

 

Genofeva

Gesina

Geske, Geseke

Gesche, Gese

Gertrud

Gekeke

Gebbeke

Ghesa

Gustava Anna

Gustanna

 

 

Helena

Hilke

Lenke

Magdalena

Kunigunde

Kunneke

 

 

Lucia

Lücke

 

 

Magdalena

Marlena

 

 

Martha

Mette

Metteke

 

Mathilde

Metteke

 

 

Mechtild

Mechtildis

Mechtel

 

Natalia

Talke

 

 

Odilia

Dieleke

Dilleke

Dilke

Phenenna

Venenna

Fenneke, Nena

Pheke

Sophia Walbuega

Behwobbert

 

 

Tabitha

Tabe

 

 

Tobia

Töbke

 

 

Walburga

Wobbeke

 

 

 

 

Mir bekannte Quellen:

Buch der Kirchengemeinde Buer

Bücher aus Schledehausen von Herrn Paul-W. Wahl

St Matthäus Melle von Paul Burhoff

Kirchenbuch Merzen

Politische Geschichte des Osnabrücker Landes von Wolf-Dieter Mohrmann und Wilfried Pabst

Lohner Familien von H. Pagenstert

Osnabrücker Geschichtsquellen Band 5

Heiner Stegmann Borgloh