Melle im Grönegau

Melle und Osnabrücker Land

Münzen

 

16. – 19. Jahrhundert

 

Es galt die Gulden- und Talerwährung.

1 Goldgulden = 7 – 8 Schillinge

 

Ab 1533:

 

1 Goldgulden = 28 Schillinge (der Silbergehalt war geringer)

 

Ab 1554 bis Anfang 19. Jahrhundert

Talerwährung (Reichsthaler, Thaler, Taler)

 

1 (Reichs)Taler = 21 Schillinge (Sch.) = 252 Pfennig (pf., ch.)

1 Schilling = 12 Pfennig

1 Heller = 1/2 Pfennig

Deut = 2 Pfennig


Im Jahre 1740 entsprach 1 Thaler = 30 Groschen. Das entsprach 300 Pfennige.

 

Ab 1648 galten neben dem Schilling auch Gutegroschen (ggr.,gg.)

und Mariengroschen (mgr.)

1 (Reichs)Taler        = 24 Gutegroschen

                                    = 252 Pfennige oder

                                    = 36 Mariengroschen

1 Gutegroschen     = 10 ,5 Pfennig

1 Mariengroschen  = 7 Pfennig.

 1/2 Mariengroschen = 1 Matier

Das Durchschnittseinkommen eines Landwirtes mit etwa 14 ha war im Jahr

1766 = 200 Taler

1800 = 250 Taler

Fleißige Bauernfamilien im Grönegau konnten bei intensiver Leinenproduktion 100 Taler im Jahr dazuverdienen


Hier einige Werte undTaxierungen, die ich den Lektüren von Frau Dr. Heilmann entnommen habe:


Jahr

1795     1 Ohm Wein kostet  31 Thaler

1796     1 Ohm Wein kostet 40 Thaler

1801     1 Viertel Ohm Wein = 1 Anker kostet 7 Thaler, entspricht 28 Thaler pro Ohm


1589     1 Kanne Wein kostet 8 Groschen ( 1 Thaler weren 30 Groschen gewesen sein)

                                                                      ( 1 kanne = 1,39 Liter)

1609     Der Holzhauer verdient 3,5 Schilling täglich (1 Thaler sind 21 Schillinge)

1614    1 Fuder Buchenholz kostet 0,5 Thaler.

1667     Lohn eines Arbeiters: 2 Schilling, 4 Deut (Pfennig), (1 Schilling sind 12 Pfennig)

             Lohn eines ungelernten Arbeiters: 3 Mariengroschen. (1 Mariengroschen sind 7 Pf)

1687     Der Tageslohn eines Arbeiters mit Beköstigung: 4,5 Mariengroschen.

1668     Lohn des Schieferdeckers am Kirchturm: 4 Schilling 8 Deut pro Tag

1668     Der Schieferdecker erhält 4 Schilling incl 3 Mahlzeiten und 3 Deut  Schlafgeld

              und 5 Kannen Bier. Erklärung:  Der Schieferdecker kam von auswärts und nächtigte

 1668     Der Schieferdeckergeselle erhielt 3 Schilling, 6 Deut incl 3 Mahlzeiten und 4 Kannen

              Bier, dazu eine Anfahrtsentschädigung von 1 Thaler (1 Thaler = 21 Schilling).

1764    Ein Bote verdient für den Weg von Melle nach Osnabrück 4 Schillinge, 8 Deut.

1687     1000 Ziegelsteine kosten 8 Thaler 7 Schilling, 7 Deut.

1609     Ein Sarg für Arme kostet 12 Schilling

1794     Ein Sarg für Arme kostet 2 Thaler 3 Schilling, 2 Deut

1799     Ein Sarg für Arme kostet 3,5 Thaler

1799     Der Totengräber erhält für das Ausheben des Grabes 3 Schilling

             Begräbniskosten: 7 Schilling

1690     1 fettes Schwein kostet 5 Thaler 

            

Ab 1825 wurde im Königreich Hannover die Rechnung mit Talern (=Tl.),

Mariengroschen(=mgr.) und Gutegroschen (=gr.) eingeführt.

 

1 (Reichs)Taler       = 24 Gutegroschen

                                   = 288 Pfennig

1 Gutegroschen     = 12 Pfennige

1 (Reichs)Taler       = 36 Mariengroschen

                                   = 288 Pfennige

1 Mariengroschen= 8 Pfennige

 

1859 wurde für das Königreich Hannover der Neugroschen (ngr.) eingeführt.

 

1 (Reichs)Taler       = 30 Neugroschen

1 Neugroschen      = 10 Pfennige

 

1873  wurden im Deutschen Reich Mark (=M) und Pfennig (= Pf) eingeführt.

 

1 Taler           = 3 Mark

 

1 Mark           = 10 Groschen

1 Groschen  = 10 Pfennig

 

Nach der Inflation 1923 hieß die Währung Rentenmark (RM) und Pfennich (Pfch),

nach der Währungsreform 1948: Deutsche Mark (DM) und Pfennig (Pfg)

1 Deutsche Mark    = 10 Groschen = 100 Pfennig

 

Im Jahre 2002 wurde der Euro fast Europaweit eingeführt.

 

1 Euro           = 1,95583 Deutsche Mark

1 Euro           = 100 Cent

 

Maße

 

Längenmaße

1 Rute           = 16 Fuß       = 8 Ellen        = 4,673 Meter

1 Fuß             = 12 Zoll                                = 0,292 Meter

1 Elle             = 2 Fuß                                 = 0,584 Meter

 

Flächenmaße

 

Das Grundmaß war das Scheffelsaat, das ist die Fläche, die mit einem Scheffel Korn besät wurde.

 

1 Malter(saat)          = 12 Scheffel(saat)

1 Maltersaat             = 14,153 Quadratmeter

1 Scheffel(saat)      = 54 Quadratruten

1 Scheffelsaat         = 1,179 Quadratmeter

1 Quadratrute         = 21,84 Quadratmeter

1 Viertel                    = 255 Quadratmeter

1 Becher                  = 74 Quadratmeter

Die Meller Scheffelsaat war größer als die Osnabrücker Scheffelsaat. In alten Statistiken wird meist mit der Osnabrücker Scheffelsaat gerechnet.

 

1 Osnabrücker  Scheffelsaat     = 11,8 ar.

1 Meller Scheffelsaat                    = 13,1 ar.

 

Bezogen auf die Osnabrücker Scheffelsaat waren:

1 Malter (Moldt)       = 1,416 ha     = 141,6 ar.

1 Scheffel                 = 11.8 ar.

1 Quadratrute         = 0,2185 ar.  = 21,85 qm

1 Scheffelsaat         = 60 Quadratruten

 

Getreide- und Hohlmaße

1 Fuder         = 6 Malter (Molt)

1 Malter         = 12 Scheffel

1 Scheffel     = 30 Pfund Hafer

                        = 40 Pfund Gerste

                        = 44 Pfund Roggen

                        = 50 Pfund Weizen

1 Scheffel     = 4 Viertel oder Spint

1 Viertel        = 4 Becher oder 4 Kannen

1 Kanne        = 1,39 Liter

1 Kanne        = 4 Ort

1 Ohm           = 28 Viertel   = 112 Kannen

1 Tonne         = 4 Viertel

1 Viertel        = 25 Kannen

Bier wurde in Tonnen und Kannen abgefüllt

Brantwein wurde in Helfken getrunken

 

Korn wurde nicht gewogen, sondern mit einem Hohlmaß gemessen. Die Maße waren im Hochstift Osnabrück nicht einheitlich. Oft hatte jedes Kirchspiel eigene Maße.

 

Strafen/ Geldwert

Bei Bestrafungen musste in Melle 1443 Wehrgeld gezahlt werden. Als Strafmaß war angesetzt bei:

Tod                                        1 Wehrgeld

Gelähmt                                ½ Wehrgeld

Blutfluß                                 5  Mark

Ohrfeige                               1  Mark

Ehrverletzung                    beweisen oder zurücknehmen

Ohne Blut                            ½ Mark

Steigen über Planken      1 Mark

Geldwert  um 1740:

1 Pferd kostete:       60 Mark

1 Rind kostete:        15 Mark

1 Schwein kostete:  9 Mark

Es folgen demnächst weitere Auflistungen.